Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision – auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt – ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie ist erfolgsbasiert: Kommt kein Kaufvertrag zustande, entsteht kein Provisionsanspruch. Das unterscheidet den Makler grundlegend von anderen Dienstleistern, die ihre Leistungen unabhängig vom Ergebnis in Rechnung stellen.
Im Berliner Immobilienmarkt umfasst die Maklertätigkeit weit mehr als das bloße Zusammenführen von Käufer und Verkäufer. Ein professioneller Makler analysiert den Markt, ermittelt den realistisch erzielbaren Verkaufspreis, erstellt ein hochwertiges Exposé, bewirbt das Objekt auf relevanten Plattformen, koordiniert Besichtigungen, prüft die Kaufkraft von Interessenten und führt die Preisverhandlung. Am Ende begleitet er den Kaufvertrag bis zur notariellen Beurkundung.
Die Provision ist damit nicht nur eine Vergütung für Vermittlungsleistung – sie spiegelt den gesamten Aufwand eines strukturierten Verkaufsprozesses wider.
Gesetzliche Regelung seit 2020
Pflicht zur Provisionsteilung
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Es regelt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, mindestens 50 % der Provision trägt. Der andere Teil kann auf die Gegenpartei übertragen werden – aber nie mehr als der selbst getragene Anteil.
Konkret bedeutet das für Verkäufer in Berlin: Wenn Sie als Eigentümer einen Makler beauftragen, können Sie nicht mehr die gesamte Provision auf den Käufer abwälzen. Beide Seiten tragen jeweils die Hälfte. Diese Regelung schützt Käufer vor unzumutbaren Nebenkosten und stärkt das Vertrauen in die Maklertätigkeit.
Für Mietverhältnisse gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt – in der Regel der Vermieter – zahlt die Provision. Mieter dürfen nicht mehr zur Übernahme der Courtage verpflichtet werden.
Wie hoch ist die Provision in Berlin?
In Berlin hat sich eine Gesamtprovision von 7,14 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer als Marktstandard etabliert. Diese wird hälftig aufgeteilt: Verkäufer und Käufer zahlen jeweils 3,57 %.
Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro entfallen somit auf jede Partei rund 21.420 Euro Provision. Verglichen mit dem Aufwand und den potenziellen Risiken eines Privatverkaufs – falscher Preis, rechtliche Fehler, Zeitverlust – ist dieser Betrag für die meisten Verkäufer gut investiert.
Gesamtprovision
7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt. – aufgeteilt auf Käufer und Verkäufer.
Verkäuferanteil
3,57 % des beurkundeten Kaufpreises – im Erfolgsfall nach Notartermin fällig.
Käuferanteil
3,57 % des beurkundeten Kaufpreises – darf den Verkäuferanteil nicht übersteigen.
Mehrwertsteuer
Die Provision ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Die 7,14 % enthalten bereits die gesetzliche MwSt. von 19 %.
Wann ist die Provision fällig?
Die Maklerprovision entsteht ausschließlich bei Kausalität: Der Makler muss die Vertragspartner zusammengeführt haben, und der Kauf muss rechtswirksam abgeschlossen worden sein. Ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag gibt es keinen Provisionsanspruch – egal wie viel Arbeit der Makler investiert hat.
Nach der Beurkundung wird die Provision in der Regel innerhalb von 14 Tagen fällig. Käufer und Verkäufer zahlen ihren jeweiligen Anteil direkt an das Maklerbüro. Die Zahlung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung oder der Übergabe der Immobilie.
Wichtig: Wenn ein Kaufvertrag nachträglich rückabgewickelt wird – etwa wegen eines Rücktritts –, erlischt der Provisionsanspruch in der Regel nicht automatisch. Hier kommt es auf die vertraglichen Details an. Ein erfahrener Makler klärt solche Szenarien im Vorfeld transparent auf.
Fazit
Die Maklerprovision in Berlin ist gesetzlich klar geregelt, marktüblich und – richtig eingesetzt – eine lohnende Investition. Wer sein Objekt ohne Makler vermarktet, spart die Provision, trägt aber alle Risiken selbst: Fehlbewertung, rechtliche Unsicherheiten und häufig ein deutlich niedrigerer Verkaufserlös.
Berlin First steht Ihnen als erfahrener Immobilienmakler in Berlin und Brandenburg zur Seite. Wir arbeiten transparent, erfolgsbasiert und auf Augenhöhe – mit dem Ziel, für Sie den bestmöglichen Preis zu erzielen. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung.
FAQ
Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?
In Berlin beträgt die übliche Maklerprovision 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt. – aufgeteilt auf Käufer und Verkäufer je 3,57 %. Bei Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt.
Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision: Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt, trägt er mindestens 50 % der Provision. Den Rest zahlt der Käufer. Eine einseitige Abwälzung auf den Käufer ist nicht mehr erlaubt.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Grundsätzlich ja – die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt und damit verhandelbar. In der Praxis weichen die meisten professionellen Makler in Berlin kaum von der marktüblichen Rate von je 3,57 % ab, da die erbrachten Leistungen diese Courtage in aller Regel rechtfertigen.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Provision wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig – also nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Es gibt keinen Anspruch auf Provision, wenn der Verkauf nicht zustande kommt. Auch eine rückwirkende Zahlung ist nicht zulässig.
Was ist in der Maklerprovision enthalten?
Die Provision umfasst in der Regel alle Kernleistungen: Marktwertermittlung, professionelle Vermarktung, Exposé-Erstellung, Besichtigungen, Käuferprüfung, Verhandlungsführung sowie Koordination des Notartermins. Bei Berlin First ist auch die Beratung zu Marktlage und Verkaufsstrategie inbegriffen.
